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   BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98   

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https://dejure.org/1998,8364
BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98 (https://dejure.org/1998,8364)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1998 - 4 StR 407/98 (https://dejure.org/1998,8364)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1998 - 4 StR 407/98 (https://dejure.org/1998,8364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Berichtigung des Schuldspruchs - Voraussetzungen zur Unterbringung in eine Entziehungsanstalt - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Finanzierung der Eigensucht - Auswirkungen der Aufhebung eines Urteils auf den Mitangeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).

    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).

    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht einer etwaigen Nachholung der Unterbringung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98
    Daß beim Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98
    Der Senat ist an einer Entscheidung über die nach wie vor beim Landgericht rechtshängigen Fälle gehindert (vgl. BGH NJW 1993, 3338; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StR 150/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Maßregelung - Rausch -

    Auszug aus BGH, 01.09.1998 - 4 StR 407/98
    Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 6).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Soweit der Generalbundesanwalt beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluß nicht, weil die Tat II der zugelassenen Anklage im Urteil nicht behandelt werde, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier - sondern noch beim Landgericht - anhängig ist (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4; BGH NStZ 1993, 551 f.; BGH, Beschlüsse vom 1. September 1998 - 4 StR 407/98 - und vom 3. September 1998 - 4 StR 243/98; Meyer-Goßner JR 1985, 452, 453 f.).
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